Geräteverleih-Bedingungen
Geräteverleih-Bedingungen
Gemäß dem mit dem Bayerischen Versicherungsverband abgeschlossenen
Haftpflicht-Versicherungsvertrag N5. HV 47 000 / 0100 gilt als versichert,
der Verleih von:
- Gartengeräten aller Art (Rasenmäher, Häcksler, Heckenscheren, Vertikutierer, Motorsägen, Leitern,
etc.);
- handwerklichen Arbeitsgeräten aller Art, insbesondere von Elektrowerkzeuge (Arbeits- und
Baugerüste, Bohrmaschinen, Trennschleifer, Hobelmaschinen, etc.)
- motorgetriebenen Arbeitsmaschinen / Kraftfahrzeuge aller Art, deren bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt (Aufsitzmäher, Kehrmaschinen, etc.);
- laut Betriebserlaubnis als „selbständige Arbeitsmaschinen“ ausgewiesene
Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt (Aufsitzmäher,
Kehrmaschinen, etc.);
- Obstpressen, Keltereien, Brennereien, etc.;
- Schädlingsbekämpfungsspritzen etc.
Als mitversichert gilt, die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung der Geräte für vereinseigene Zwecke.
Voraussetzung des Versicherungsschutzes ist, daß nur die reinen Unkosten als Entgelt, verlangt werden, d.h., daß der Verein das Gerät ohne Gewinnerzielungsabsicht verleiht.
Ausgeschlossen bleiben die Haftungen
- aus dem Verleih der Geräte an Nichtmitglieder;
- aus vorsätzlichen Handlungen;
- aus der Außerachtlassung von Gebrauchsanweisung oder behördlichen Vorschriften;
- für Schäden am behandelten Gut selbst.
Die Deckungssummen betragen:
3 Millionen Euro pauschal für Personen- und / oder Sachschäden, 50.000,-- Euro für Vermögensschäden.
Geschäftsstelle
Brünnsteinstr. 8,
85540 Haar-Gronsdorf
( 81827 München )
Tel.: 089-43707577
VR Bank München Land eG
Gläubiger-ID: DE24ZZZ00000300431
IBAN: DE20 7016 6486 0002 4278 18
BIC: GENODEF1OHC
Der Verein ist korporatives Mitglied im
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