Rauchmelder-Pflicht ab 01.01.2018
Ab 01.01.2013 müssen in jedem Neubau Rauchmelder installiert werden.
Ab 31.12.2017 in allen Wohnungen, auch selbstgenutzte Eigenheime (Bestandsbauten)!
Sie sind zu installieren im Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer und auf Fluchtwegen (Flur, Diele).
Es ist empflehlenswert Rauchmelder mit Funk zu benutzen, die auch dann auslösen, wenn in einem Einfamilienhaus z.B. im Keller Rauch entsteht, weil dann auch der Rauchmelder im Obergeschoß mit auslöst.
Wussten Sie schon?
! Rauchwarnmelder besitzen
eine Alarmlautstärke von mind. 85 Dezibel (dB). Eine geschlossene Zimmertür vermindert diesen Ton um ca. 20 dB. Das heißt, dass nach zwei geschlossenen Türen der Alarm nur noch 40 bis 45 dB
beträgt und damit der Lautstärke eines leise spielenden Radios entspricht.
! Ein ausgebrochenes Feuer kann sich innerhalb von wenigen Sekunden ausbreiten und giftige Gase entwickeln, die beim Einatmen zum Tode führen.
Fluchtwege können durch einen unbemerkten Brandherd versperrt werden. Je früher eine Alarmierung erfolgt, desto größer sind die Rettungschancen.
! Früherkennung und rechtzeitige Warnung sind nachts am wichtigsten, wenn die Bewohner schlafen. Denn im
Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. Vernetzte Rauch- und Hitzewarnmelder können einen entscheidenden Zeitvorsprung liefern, weil sie sämtliche Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung
gleichzeitig warnen.
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